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Anwalt für Erbrecht in Wien jetzt beraten lassen!

Unsere Anwaltskanzlei steht Ihnen sowohl beim Erstellen von Testamenten als auch für Pflichtteilsrechte zur Verfügung.

Wie kann ich mein Vermögen während meines Lebens festlegen? Was ist, wenn ich nicht in die Erbfolge eingeschlossen bin? Kann ich ein Erbe ausschlagen?

Unsere Kanzlei in Wien bietet Ihnen eine kompetente Rechtsberatung zum Thema Erbrecht sowie eine vertrauensvolle Vertretung vor Gericht. Lassen Sie sich von unseren Anwälten beraten und erhalten Sie die bestmögliche Unterstützung. Auf Wunsch beraten wir Sie auch auf Rumänisch, Serbisch, Englisch oder Spanisch.

Beim Erbrecht ist der emotionale Faktor, der mit den rechtlichen Aspekten einhergeht, gewiss besonders hervorzuheben. Während man das Ableben eines Familienmitglieds beklagt, müssen zudem die Erbangelegenheiten geregelt werden. Oftmals kommt es zu Familienstreitigkeiten um ein Erbe, was ein großes Maß an Belastung für alle Involvierten mit sich bringt.

Es ist jedoch häufig auch der Fall, dass eine Person, die verstorben ist, unbezahlte Schulden hinterlässt und seine nächsten Verwandten daher das Erbe ablehnen wollen.

Daher ist ein kompetenter Anwalt im Bereich Erbrecht unbedingt notwendig!

Leistungen des Anwalts für Erbrecht

Wenden Sie sich für folgende Themen an uns:

  • Testamentserstellung
  • Testamentsanfechtung
  • Pflichtteil
  • Ausschluss von der Erbfolge
  • Erbausschlagung

Pflichtteil – ein häufiger Zankapfel des Erbrechts

Man kann zu Lebzeiten festlegen, wer Erbe sein soll und dies auch im Testament festhalten. Eine Begründung ist nicht erforderlich, wenn man seine nächsten Verwandten enterbt. Dennoch haben Kinder, Geschwister, Eltern und Ehepartner, ein Recht auf einen Pflichtteil.

Man kann das Pflichtteilsrecht nur aufgrund schwerwiegender Gründe, die durch das Gesetz festgelegt sind, widerrufen.
Beispiele sind: Der Pflichtteilsberechtigte trachtet dem Erblasser oder einer ihm nahestehenden Person nach dem Leben oder der Pflichtteilsberechtigte wurde wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt. Wichtig ist, dass der Grund für die Entziehung des Pflichtteils im Testament aufgeführt wird.

Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt für Erbrecht – als Erblasser, Erbe oder Pflichtteilsberechtigter.

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