Honorar / Ihre Kosten
Ratsuchende lassen sich oft durch die Sorge über hohe Anwaltshonorare von der Kontaktaufnahme mit Rechtsanwälten abhalten. Tatsächlich kann durch rechtzeitige anwaltliche Beratung oft ein kostspieliger Rechtsstreit vermieden werden.
Fehler, die ohne anwaltlichen Beistand etwa bei Verträgen gemacht werden, sind in vielen Fällen nicht mehr gutzumachen und stehen oft in keinem Verhältnis zu den anfallenden Anwaltshonoraren.
Die anwaltlichen Honoraransprüche sind durch Honorarkriterien und das Rechtsanwaltstarifgesetz transparent geregelt und unterliegen einer strengen standesrechtlichen Kontrolle.
Wir sind, wie jede österreichische Rechtsanwaltskanzlei, selbstverständlich bereit und verpflichtet, Sie im Zuge der Honorarvereinbarung über die anfallenden vorhersehbaren Kosten zu beraten und aufzuklären und Ihnen – auf Wunsch – regelmäßige Kostenaufstellungen zu überlassen, damit Sie den Stand der Honorarforderung jederzeit kennen.
Nach Abschluss der Rechtssache erhalten sie eine vollständig aufgeschlüsselte Honorarnote, aus der jede einzelne Leistung und die darauf entfallenden Kosten ersichtlich sind.
Erstberatung - kostengünstig
Es ist standesrechtlich zulässig, Erstberatungsgespräche zu einem vorher vereinbarten günstigen Pauschalhonorar anzubieten. Derartige Beratungen zeigen Ihnen grundsätzliche Rechtsprobleme auf, schließen mit wertvollen Empfehlungen zu Ihren Anliegen und zeigen Ihnen, falls erforderlich, die Kosten eines weiteren anwaltlichen Einschreitens umfassend auf.
Wir bieten Erstberatungsgespräche mit Privatpersonen in der Regel – je nach Aufwand und Materie – um ein Pauschalhonorar von 120 € bis 240 € (inklusive MwSt.) pro angefangener Stunde an. Bei Vertragsprüfungen können wir diesen Sondertarif nicht anbieten.
Dieser Betrag ist im Falle des Bestandes einer Rechtsschutzversicherung (bei freier Anwaltswahl im Bereich des Beratungsrechtsschutzes) im Rahmen der versicherten Risiken zumindest teilweise ersatzfähig.
Rechtsschutz
Seit 1995 herrscht bei allen Rechtsschutzversicherungen zwingend die freie Anwaltswahl. Eine Einschränkung gibt es nur im Bereich des Beratungsrechtsschutzes.
Ihre Versicherung kann Ihnen höchstens einen Rechtsanwalt empfehlen, die freie Wahl liegt aber bei Ihnen. Wir holen selbständig für Sie die Deckungserklärung ein; Sie haben diesbezüglich keinen Verwaltungsaufwand. Wir wickeln seit Jahren mit allen österreichischen Rechtsschutzversicherungen bedeutende Schadensfälle ab.