Testament, Erbrecht, Nachlass – brauche ich einen Rechtsanwalt?
Recht & RechtsberatungWir sind als Rechtsanwälte auch Erbrechtsexperten!
Das Erbrecht ist generell eine sehr komplexe Materie, die nur von spezialisierten Rechtsanwälten durchdrungen werden kann. Gerade bei hohen Vermögenswerten sollten Sie sich bewusst sein, dass eine nicht durchdachte Regelung des Nachlasses zu schweren Zerwürfnissen in der Familie und der Verwandtschaft führen kann. Bei Streitigkeiten über den Nachlass kommen auf alle Beteiligten überdies hohe Gerichts- und Vertretungskosten hinzu, welche den Wert des Nachlasses sogar übersteigen können. Es empfiehlt sich daher schon im Vorfeld mit fachkundiger Unterstützung eines Rechtsanwaltes den Nachlass rechtssicher zu regeln und dabei die eigenen Ziele und Bedürfnisse umzusetzen. Wir zeigen Ihnen nachfolgend einige ausgewählte Fragestellungen auf.
Ist eine Rechtswahl möglich und sinnvoll? Kann der Erblasser eine Rechtswahl treffen?
Dies ist – auf Basis der Europäischen Erbrechtsverordnung– auf den Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltes bzw. seiner Staatsbürgerschaft beschränkt. Je nachdem, welches Recht zur Anwendung kommt, gibt es verschiedene Auswirkungen auf das Pflichtteilsrecht, die Möglichkeiten der Enterbung und Sonstiges.
Eine Rechtswahl kann jedoch sinnvoll sein, um die gewünschten Rechtsfolgen zu optimieren.
Wie kann man ein gültiges Testament errichten?
Diese Frage ist vor allem in Österreich aktuell, weil wir beim fremdhändigen Testament seit der letzten Erbrechtsnovelle ganz besonders strenge Formvorschriften haben, die natürlich einzuhalten sind. Am besten errichten Sie daher ein Testament nach entsprechender Beratung bei Ihrem Rechtsanwalt.
Wie kann ich sicherstellen, dass das Testament aufgefunden wird?
Sowohl die Notare als auch die Rechtsanwälte haben entsprechende Testamentsregister. Hier wird nur bekannt gegeben, dass ein Testament hinterlegt und verwahrt ist. Das Testament selbst und dessen Inhalt bleiben bis zur Testamentseröffnung natürlich geheim.
Was tue ich, wenn ich als Pflichtteilsberechtigter übergangen werde?
Hier sind vor allem die strengen Verjährungsvorschriften zu beachten.
Der Pflichtteil beträgt im Normalfall die Hälfte des gesetzlichen Erbteiles. Unter gewissen Voraussetzungen gibt es die Möglichkeit, den Pflichtteilsanspruch noch einmal auf die Hälfte zu kürzen, worüber häufig Prozesse geführt werden. Auch hier bedarf es einer strukturierten Beratung.
Oft sind in der Verlassenschaft keine Vermögenswerte mehr vorhanden, sondern wurden diese vorher verschenkt. Was sind daraus für Ansprüche abzuleiten?
Oft versuchen Erblasser, Pflichtteilsansprüche dadurch zu verkürzen, dass bereits vor dem Tod wesentliche Vermögenswerte verschenkt oder verschoben werden (wobei es vielfältige Umgehungsversuche gibt). Sollten derartige Verschiebungen zugunsten pflichtteilsberechtigter Personen erfolgt sein, gibt es praktisch keine Verjährung und die verkürzten Pflichtteilsberechtigen können den sogenannten Schenkungspflichtteil verlangen.
Zusammenfassung:
Es empfiehlt sich daher, zur Regelung seines Nachlasses rechtzeitig anwaltlichen Rat zu suchen und das Ergebnis in formgültiger und vernünftiger Form umzusetzen. Oft scheitert es bei laienhaft aufgesetzten Testamenten daran, dass die Betroffenen nicht zwischen Vermächtnissen und Erbeinsetzung unterscheiden können.
In jedem komplizierteren Verlassenschaftsverfahren ist unseres Erachtens fachkundiger Rat zu empfehlen. Von der Erbantrittserklärung bis zu den Gebühren des Gerichtskommissärs (hier werden oft Zuschläge verlangt, die nicht zustehen) ist eine rechtliche Vertretung meist sinnvoll.
Um Rechtssicherheit zu haben, empfehlen wir Ihnen den Nachlass mit Hilfe eines Rechtsanwaltes fachkundig zu regeln. Unsere Kanzlei verfügt über breite und langjährige Erfahrungen in diesem Bereich und kann Ihnen helfen, auch komplexe Nachlasskonstellationen nach Ihren Bedürfnissen zu regeln.