Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Erfolgreicher Zivilprozess

Recht & Rechtsberatung

Wesentlich für den Prozesserfolg im Zivilverfahren ist eine gute Vorbereitung.

Im Zivilprozess hat jede Partei zunächst ein schlüssiges Tatsachenvorbringen zu erstatten, aus welchem sich die anspruchsbegründenden bzw. anspruchsvernichtenden Tatsachen ergeben und die dazu korrespondierenden Beweismittel anzubieten.  Die wesentlichsten Beweismittel sind die Parteiaussage des eigenen Klienten, Urkunden einschließlich Fotos, Zeugenaussagen und Sachverständigengutachten aber auch etwa Videoaufnahmen.  Nur in wenigen Ausnahmefällen werden im Zivilverfahren im Gegensatz zum Strafverfahren, Beweismittel amtswegig, sohin ohne dass diese von einer Partei beantragt wurden, eingeholt. Welche Tatsachen der Richter letztlich für erwiesen hält, obliegt sowohl im Straf- als auch Zivilrecht seiner freien Überzeugung (Grundsatz der freien Beweiswürdigung).

Ein erfahrener Rechtsanwalt wird mit seinem Klienten bereits vor Einlassung in einen Prozess als Kläger oder Beklagter neben der Rechtsfrage vor allem auch die Beweisbarkeit des eigenen Vorbringens und die Notwendigkeit sowie Sinnhaftigkeit der hierzu erforderlichen Beweismittel erörtern. Dabei ist es unerlässlich, vorausschauend auch bereits auf mögliche Einwände des Gegners samt dessen zu erwartenden (Gegen-) Beweisanbots Rücksicht zu nehmen.

Urkunden sollten nur dann vorgelegt werden, wenn diese dem eigenen Prozessstandpunkt dienlich sind. Es kommt in der Praxis dennoch erstaunlich häufig immer wieder vor, dass Parteien für sie ungünstige Urkunden sogar selbst vorlegen. Häufig geschieht dies bei Urkunden, die dem Vertreter erst in einer Verhandlung oder kurz davor übergeben werden.

Vor Beantragung von möglichen Zeugen ist es im Einzelfall ratsam, nachzufragen, welche Wahrnehmungen diese überhaupt zu einem bestimmten Geschehen haben. Zeugen, die eine unmittelbare Wahrnehmung haben, kommt dabei in der Regel eine wesentlich größere Glaubwürdigkeit zu.

Die eigene Partei ist auf den Prozess gut vorzubereiten und sind dabei auch die wahrscheinlichen Fragen des Gerichtes und Gegenvertreters zu erörtern.

Zum Seitenanfang