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Beratung von Scheidungsklienten/innen

Recht & Rechtsberatung

Die Römer kreierten den Spruch „in vino veritas“. In den heutigen Zeiten könnte man sagen „in corona veritas“. Wir bemerken in unserer täglichen Arbeit, dass es im Bereich Familienrecht und Opferschutz verstärkten Beratungsbedarf gibt.

In der Quarantäne leben die meisten Menschen auf engem Raum ohne die üblichen Möglichkeiten des Ausgleichs mit sozialen Kontakten, Kultur, Urlauben etc. Auch wenn die Gerichte noch keine normale Verhandlungstätigkeit haben, werden diese aber in den nächsten Wochen bereits wieder hochgefahren. Ohne Zuhilfenahme der Gerichte können Trennungsvereinbarungen, Vereinbarungen für die gesonderte Wohnsitznahme und Vergleichbares konzipiert werden.

Mittelfristig sollte man auch auf das Übereinkommen der Regierungsparteien schauen. Es ist geplant, das Scheidungsrecht umzustellen. Hier steht vor allem das „Verschuldensprinzip“ auf dem Prüfstand. Die Abschaffung des Verschuldensprinzips wird so wie immer, Gewinner und Verlierer bringen. Das genaue Reformvorhaben oder Übergangsstichtage kennen wir noch nicht. Ein Abgehen vom Verschuldensprinzip wird sich im Unterhaltsrecht wohl am „Bedarfsprinzip“ und im Pensionsrecht in einem „Splitting“ konkretisieren. Langfristig mag das für viele Menschen sinnvoll sein, da sie sich ja darauf einstellen und entsprechend planen können. Für andere Klienten/innen wird es günstiger sein; gleich zu handeln.

Besonderer Beratungsbedarf besteht auch dann, wenn Paare nicht verheiratet sondern „schlichte Lebensgefährten“ sind. Gemeinsame wirtschaftliche Vorhaben oder der plötzliche Tod eines Partners löst oft große Probleme aus.

Zögern sie jedenfalls nicht uns zu kontaktieren. Beratungen sind selbstverständlich auch jetzt jederzeit möglich, auch persönlich, da wir in unseren großzügigen Räumlichkeiten genug Platz zur Einhaltung der Hygienevorschriften haben. Wir können Ihnen kurzfristige Beratungstermine anbieten, gerne auch in Form von Telefon- oder Videokonferenzen. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Beratungskosten oder beteiligen sich daran!

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