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Fluggastrechte

Recht & Rechtsberatung

„Urlaubszeit ist die schönste Zeit“ Ob man in seinem Urlaub beabsichtigt exotische Länder zu  bereisen, seinen kulturellen Wissensdurst stillen will, oder einfach nur die Seele baumeln lassen möchte. Urlaubszeit ist zweifelsfrei die wohlverdienteste und schönste Zeit im Jahr.

Wären da nur nicht die kleinen und hin und wieder auch großen Ärgernisse, wie Flugverspätung, Flugausfall und verpasste Anschlussflüge. Um den Nachteil einer Flugverspätung für Passagiere so gering wie möglich zu halten werden Fluggastrechte in der EU geschützt. Die Fluggastrechteverordnung 261/2004 sichert dem Passagier ein Recht auf Entschädigung bis zu 600 € bei einer Flugverspätung.

Ihre Ansprüche

Sind Sie mit einer Fluglinie in Österreich gereist oder hat der Flugantritt bzw. die Flugankunft auf einem Flughafen in Österreich (aus Drittstaaten nur, wenn die Fluglinie ihre Hauptniederlassung in der EU hat) stattgefunden, dann können wir Sie in folgenden Fällen unterstützen:

  • Verspätungen
  • Annullierungen
  • Nichtbeförderung
  • Herabstufung
  • Keine Information
  • Rechte von Menschen mit Behinderungen

Abflugverspätungen

Die Fluglinie ist bei längeren Wartezeiten (zwei bis vier Stunden je nach Flugentfernung) verpflichtet, Ihnen unentgeltlich Getränke, Snacks, kostenlose Telefonate oder E-Mail zur Verfügung zu stellen. Kann der Abflug erst am folgenden Tag durchgeführt werden, so haben Sie auch Anspruch auf eine Hotelnächtigung und den Transfer zwischen Flughafen und Hotel auf Kosten der Fluglinie.

Ab 5 Stunden Verspätung können Sie außerdem vom Flug zurücktreten. In diesem Fall muss Ihnen der Ticketpreis erstattet werden.

Ankunftsverspätungen

Passagiere haben das Recht auf eine Ausgleichszahlung, wenn ein Flug mehr als drei Stunden verspätet am Endziel ankommt. Die Höhe hängt dabei von der jeweils gebuchten Strecke ab und beträgt zwischen 250 und 600 Euro.

Annullierungen

Bei Annullierung und bei rechtzeitiger Information durch die Fluglinie – mindestens 14 Tage vor dem Abflug – haben Sie die Wahl zwischen:

  • Erstattung des Ticketpreises oder
  • einer alternativen Beförderung unter vergleichbaren Bedingungen.

Bei Alternativflügen gilt:
Wenn Sie weniger als 14 Tage vor dem Abflug informiert wurden, besteht ein zusätzlicher Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn der Alternativflug mehr als zwei Stunden früher abfliegt oder die Ankunft mehr als vier Stunden später erfolgt.

Findet die Benachrichtigung an Sie weniger als sieben Tage vor dem Abflug statt, darf der Alternativflug maximal eine Stunde früher angesetzt sein und maximal zwei Stunden später ankommen.

Nichtbeförderung

Bei Nichtbeförderung, etwa durch Überbuchung des Fluges, haben Sie die Wahl zwischen der Rückerstattung des Ticketpreises und einem Alternativflug. Zusätzlich gibt es unterschiedliche Leistungen, je nachdem, ob Sie freiwillig auf den gebuchten Flug verzichten oder den Flug gegen Ihren Willen nicht antreten können.

Verzichten Sie freiwillig, erhalten Sie eine entsprechende Gegenleistung, meistens in Form von Gutscheinen oder Bonusmeilen. Die Gegenleistung ist mit der Fluglinie zu vereinbaren und in der Regel höher, als wenn Sie auf eine Barauszahlung bestehen.

Können Sie den Flug gegen Ihren Willen nicht antreten, steht Ihnen eine Ausgleichszahlung zwischen 250 und 600 €(je nach Flugentfernung) zu. Müssen Sie auf den Alternativflug warten, sind Betreuungsleistungen (Getränke, Snacks, kostenlose Telefonate, etc.) vorgesehen.

Kann die Beförderung erst am nächsten Tag erfolgen, haben Sie auch Anspruch auf eine Hotelnächtigung und den Transfer zwischen Flughafen und Hotel auf Kosten der Fluglinie.

Herabstufung

Bei einer Umbuchung in eine niedrigere Klasse als die von Ihnen gebuchte ist die Fluglinie verpflichtet, binnen sieben Tagen einen Teil des Tickets zu erstatten. Je nach der Entfernung sind das 30 Prozent, 50 Prozent bzw. 75 Prozent des Ticketpreises.

Rechte von Menschen mit Behinderungen

Reisende mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität haben grundsätzlich Anspruch auf Beförderung. Ferner besteht bei Bedarf auch Anspruch auf kostenlose Hilfeleistungen am Flughafen und an Bord. Dies inkludiert etwa die Assistenz beim Ein- und Aussteigen sowie Hilfe beim Check-in und beim Gepäcktransport. Der Bedarf muss grundsätzlich rechtzeitig, das heißt mindestens 48 Stunden vor Abflug, angemeldet werden. Außerdem haften Fluglinien bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen.

Rechtliche Grundlage für Ihre Ansprüche

Allgemeines

Die rechtlichen Grundlagen für Passagierrechte sind die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006. Konkret bedeutet das, wenn die alternativen Abflugs- und Ankunftszeiten nicht innerhalb dieses Zeitrahmens gegeben sind, haben Sie einen zusätzlichen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung zwischen 250 und 600 €. Betreuungsleistungen wie etwa Getränke, Snacks, kostenlose Telefonate, Hotelunterbringung und Transfer richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall.

Außergewöhnliche Umstände wie etwa Streik, Flughafensperre, Vogelschlag, etc.

Ist die Annullierung oder Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen, die auch durch alle zumutbaren Maßnahmen durch die Fluglinie nicht vermieden hätten werden können, haben Sie keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Es ist daher im Einzelfall immer von rechtskundigen Experten zu prüfen, ob eine Annullierung oder Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist oder nicht!

Durchsetzung Ihrer Rechtsansprüche

Meist lehnen Fluggesellschaften berechtigte Ansprüche zunächst ab oder ignorieren Ihre Beschwerde. Die Airlines wissen, dass zu der Durchsetzung neben juristischen Kenntnissen auch viele weitere Daten, die den Flug betreffen, erforderlich sind. Ohne nähere Erläuterung werden außergewöhnliche Umstände als Grund für die Verspätung vorgeschoben mit dem Ziel der Ausgleichszahlung zu entgehen. Wie oben erwähnt, müssen Fluglinien keine Entschädigung bei Flugverspätung (Schadensersatz) leisten, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen. Um seine Rechte tatsächlich durchsetzen zu können, benötigt es darum oftmals Hilfe von Experten. Durch das drohende Kostenrisiko eines notwendigen Gerichtsverfahrens verzichten fast alle Passagiere auf Ihre rechtmäßige Entschädigung. Nur sehr wenige der anspruchsberechtigen Passagiere erhalten selbständig Ihre Forderungen.

Kostengünstige Erstberatung. Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht!

Unsere Kanzlei bietet Ihnen die notwendige Expertise, um Ihre Ansprüche gegen die Airlines durchzusetzen zu können. Vereinbaren Sie daher am Besten gleich ein Erstberatungsgespräch, um schnellstmöglich Ihre Ansprüche prüfen zu lassen und diese gegen die Airlines geltend zu machen. Wir freuen uns darauf Ihr Recht einzufordern!

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