Verantwortungsbewusstes Handeln in Zeiten von Coronavirus

Der Coronavirus (auch COVID19-Pandemie) hat unser aller Leben verändert. Die Zeiten sind unsicher; gesicherte Prognosen, wie es weiter geht und wie lange die Krise dauert, gibt es nicht. In diesen Zeiten haben wir einerseits Zeit uns zu besinnen, andererseits sind wir alle aufgerufen, verantwortungsbewusst zu handeln.

Vorsicht ist besser als Nachsicht. Dies empfiehlt sich für jeden. Was können wir daher JETZT regeln?

Letztwillige Verfügung, Testament:

Wenn kein Testament errichtet wird, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Jene Menschen, die das nicht wollen, sollten so oder so, losgelöst von einer Krise, letztwillig verfügen. Andernfalls gehen etwa Lebensgefährten/Lebensgefährtinnen immer noch grundsätzlich leer aus. Bei Unternehmern oder Landwirten empfiehlt es sich, die „Zersplitterung“ des Vermögens zu vermeiden.

Letztwillige Verfügungen können schnell errichtet sowie registriert werden. Der Vorteil einer letztwilligen Verfügung/eines Testaments ist, dass es auch jederzeit wieder abgeändert werden kann.

Weniger einfach ist es, das, was juristische Laien wollen, formal richtig zu tun (Testamente unterliegen einer strengen Formpflicht) und auch die richtigen inhaltlichen Formulierungen zu finden, um Auslegungsschwierigkeiten und Probleme zu vermeiden. Dazu brauchen Sie einen fachkundigen Anwalt.

Vorsorgevollmacht:

Nur durch eine Vorsorgevollmacht kann im Vorsorgefall verhindert werden, dass ein/e Erwachsenenvertreter/in bestellt und tätig wird. Wenn jemand nicht will, dass berechtigte Personen als gesetzliche Erwachsenenvertreter auftreten dürfen, müssen rechtzeitig Widersprüche registriert werden.

Eine Vorsorgevollmacht bedeutet nicht, dass man sich selbst von heute auf morgen Rechte benimmt. Vielmehr muss der Vorsorgefall erst eintreten, von einem Arzt bestätigt und registriert werden. Die Vorsorgevollmacht stellt daher eine reine Vorsichtsmaßnahme dar.

Patientenverfügung:

Infolge der österreichischen Rechtslage und der Behandlungspflicht der Ärzte sind mündige Bürger auch aufgerufen, im Rahmen einer Patientenverfügung, die ebenfalls registriert werden muss, festzulegen, welche Behandlungen sie wollen und welche eben nicht. Dadurch werden auch Angehörige entlastet, die sonst schwerwiegende und weitreichende Entscheidungen treffen müssen.

Fachkundige Beratung – Handeln Sie JETZT:

Wir empfehlen Ihnen sich von unseren Rechtsanwälten beraten zu lassen! Es sollten die oben angesprochenen Themen zeitnah mit fachkundiger Unterstützung unserer Rechtsanwälte rechtssicher geregelt werden und dabei Ihre eigenen Ziele und Bedürfnisse umgesetzt werden. Wir können Ihnen kurzfristige Beratungstermine anbieten, gerne auch in Form von Telefon- oder Videokonferenzen. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Beratungskosten oder beteiligen sich daran!

 

Was ist bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses zu beachten? Brauche ich einen Rechtsanwalt?

Sind Kündigungen anfechtbar?

Ein Arbeitsverhältnis ist ein Dauerschuldverhältnis und kann von Seiten des Dienstgebers aus wichtigem Grunde mit sofortiger Wirkung (Entlassung), oder ohne Begründung, durch Kündigung, beendet werden.

Obwohl die Kündigung keiner Begründung bedarf, sind hier formale und inhaltliche Aspekte zu beachten. Wenn ein Betriebsrat besteht, muss dieser vor der Kündigung ordnungsgemäß befasst werden.

Die Kündigung kann vom Dienstnehmer, sofern das Arbeitsverfassungsrecht anzuwenden ist, angefochten werden. Dies ist auch dann der Fall, wenn kein Betriebsrat besteht und der Betrieb zumindest 5 Arbeitnehmer hat. Ein Anfechtungsgrund ist die „Sozialwidrigkeit“. Hier bedarf es in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren regelmäßig eines berufskundlichen Gutachters. Es handelt sich um Einzelfallentscheidungen. Es ist unter Abwägung aller Umstände auszuloten, ob die Kündigung im Einzelfall sozialwidrig ist. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn ein Dienstnehmer mit hohen Einkommenseinbußen rechnen muss und seine Lebenshaltungskosten entsprechend hoch sind.

Wenn eine Kündigung sozialwidrig ist, kann sich der Dienstgeber trotzdem in einem weiteren Schritt auf sogenannte „persönliche Kündigungsgründe“ berufen, die in einem unkorrekten Verhalten des Dienstnehmers liegen müssen. Dadurch kann eine sozialwidrige Kündigung dann eventuell doch rechtsgültig bleiben. Im Ergebnis kommt es zu einer Interessensabwägung, ob es dem Dienstgeber noch zumutbar ist oder nicht, den Dienstnehmer weiter zu beschäftigen.

Über die Feinheiten, die etwa da auch davon abhängen, ob bzw. wie sich der Betriebsrat zum Kündigungswunsch des Dienstgebers geäußert hat, können wir Sie persönlich beraten.

Abgesehen von der Sozialwidrigkeit, gibt es die „Motivkündigung“. Hier handelt es sich um bedeutende Anfechtungsgründe, weil der Dienstnehmer, wenn die Kündigung aufgrund eines „pönalisierten Motivs“ erfolgt ist, stets mit seiner Anfechtungsklage durchdringt. Eine solche Motivkündigung kann darin liegen, dass der Dienstgeber den Dienstnehmer kündigt, weil dieser berechtigte Ansprüche geltend macht (z.B. Überstundenzahlungen verlangen, die ihm vorenthalten werden). Auch eine geplante Betriebsratsgründung und damit in Zusammenhang stehende Umstände können eine Motivkündigung darstellen.

Der Vollständigkeit halber sei noch darauf hingewiesen, dass es noch andere Kündigungsgründe gibt, die im Gleichbehandlungsgesetz oder in der allgemeinen Sittenwidrigkeit ihren Ursprung finden.

Warum sollte ich eine Rechtsanwalt um Rat fragen?

Die Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung und wird rechtswirksam, wenn sie auch nur in die Sphäre des Empfängers gelangt (etwa Postkasten, der ausgehoben wird etc). Die Kündigung ist nicht formpflichtig. Es genügt daher eine mündliche Kündigung oder unter Umständen sogar eine SMS. Ab Zugang muss die Anfechtung, vereinfacht ausgedrückt, innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Es handelt sich um eine Frist, die unbedingt einzuhalten ist. Wenn Sie die Kündigung nicht rechtzeitig anfechten oder sie die falschen Einwände vorbringen, kann Ihnen dieser Fehler mehrere tausend Euro kosten! Lassen Sie sich daher unbedingt beraten!

Nach Zugang einer Kündigung sollten Sie rasch unseren anwaltlichen Rat suchen. Wir können Ihnen kurzfristige Beratungstermine anbieten und Sie aufgrund unserer langjährigen Erfahrung bestmöglich bei einem möglicherweise notwendigen Gerichtsverfahren vertreten.

Testament, Erbrecht, Nachlass - häufige Fragen und Antworten

Wir sind als Rechtsanwälte auch Erbrechtsexperten!

Das Erbrecht ist generell eine sehr komplexe Materie, die nur von spezialisierten Rechtsanwälten durchdrungen werden kann. Gerade bei hohen Vermögenswerten sollten Sie sich bewusst sein, dass eine nicht durchdachte Regelung des Nachlasses zu schweren Zerwürfnissen in der Familie und der Verwandschaft führen kann. Bei Streitigkeiten über den Nachlass kommen auf alle Beteiligten überdies hohe Gerichts- und Vertretungskosten hinzu, welche den Wert des Nachlasses sogar übersteigen können. Es empfiehlt sich daher schon im Vorfeld mit fachkundiger Unterstützung eines Rechtsanwaltes den Nachlass rechtssicher zu regeln und dabei die eigenen Ziele und Bedürfnisse umzusetzen. Wir zeigen Ihnen nachfolgend einige ausgewählte Fragestellungen auf.

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Weniger Miete zahlen wegen neuer Lagezuschlagskarte für Wien

Seit Ende 2018 gibt es auf Basis der Judikatur des Obersten Gerichtshofes eine neue Lagezuschlagskarte für Wien. Gemäß dieser neuen Mappe sind in vielen Gebieten, in denen früher Lagezuschläge möglich waren, diese künftig nicht mehr erlaubt. Beispielsweise sind etwa im halben 7. Bezirk keine Lagezuschläge mehr gestattet. Dies betrifft nicht nur neue Mietverträge; auch Altmietverträge sollten überprüft werden. Da es hier um erhebliche Beträge gehen kann (oft machen Lagezuschläge inkl. USt. 3 € bis 4 € oder mehr pro m² und Monat aus), geht es hier um viel Geld. Jeder Mieter ist gut beraten, den Mietvertrag überprüfen zu lassen. Wir bieten eine Mietvertragsüberprüfung und Rechtsberatung in diesem Zusammenhang pauschal um 300,00 € (inkl. USt) an.

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Fluggastrechte

„Urlaubszeit ist die schönste Zeit“ Ob man in seinem Urlaub beabsichtigt exotische Länder zu  bereisen, seinen kulturellen Wissensdurst stillen will, oder einfach nur die Seele baumeln lassen möchte. Urlaubszeit ist zweifelsfrei die wohlverdienteste und schönste Zeit im Jahr.

Wären da nur nicht die kleinen und hin und wieder auch großen Ärgernisse, wie Flugverspätung, Flugausfall und verpasste Anschlussflüge. Um den Nachteil einer Flugverspätung für Passagiere so gering wie möglich zu halten werden Fluggastrechte in der EU geschützt. Die Fluggastrechteverordnung 261/2004 sichert dem Passagier ein Recht auf Entschädigung bis zu 600 € bei einer Flugverspätung.
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