Erfolgreiche Vertretung unsere Mandantin vor dem Oberlandesgericht Wien (8 Rs 32/23v) – Anerkennung von Covid-19 Infektion als Berufskrankheit und Gewährung einer Versehrtenrente durch die Unfallversicherungsanstalt
Das Oberlandesgericht Wien hob die Entscheidung des Erstgerichts auf, nachdem dieses die Klage auf Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit und Gewährung einer Versehrtenrente abwies. Das Verfahren des Erstgerichts war mangelhaft, weil der Beweisantrag der Klägerin auf Einholung eines Sachverständigengutachtens aus den Fachgebieten Virologie und Infektiologie unzulässigerweise abgewiesen wurde.
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