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Was ist bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses zu beachten? Brauche ich einen Rechtsanwalt?

Recht & Rechtsberatung

Sind Kündigungen anfechtbar?

Ein Arbeitsverhältnis ist ein Dauerschuldverhältnis und kann von Seiten des Dienstgebers aus wichtigem Grunde mit sofortiger Wirkung (Entlassung), oder ohne Begründung, durch Kündigung, beendet werden.

Obwohl die Kündigung keiner Begründung bedarf, sind hier formale und inhaltliche Aspekte zu beachten. Wenn ein Betriebsrat besteht, muss dieser vor der Kündigung ordnungsgemäß befasst werden.

Die Kündigung kann vom Dienstnehmer, sofern das Arbeitsverfassungsrecht anzuwenden ist, angefochten werden. Dies ist auch dann der Fall, wenn kein Betriebsrat besteht und der Betrieb zumindest 5 Arbeitnehmer hat. Ein Anfechtungsgrund ist die „Sozialwidrigkeit“. Hier bedarf es in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren regelmäßig eines berufskundlichen Gutachters. Es handelt sich um Einzelfallentscheidungen. Es ist unter Abwägung aller Umstände auszuloten, ob die Kündigung im Einzelfall sozialwidrig ist. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn ein Dienstnehmer mit hohen Einkommenseinbußen rechnen muss und seine Lebenshaltungskosten entsprechend hoch sind.

Wenn eine Kündigung sozialwidrig ist, kann sich der Dienstgeber trotzdem in einem weiteren Schritt auf sogenannte „persönliche Kündigungsgründe“ berufen, die in einem unkorrekten Verhalten des Dienstnehmers liegen müssen. Dadurch kann eine sozialwidrige Kündigung dann eventuell doch rechtsgültig bleiben. Im Ergebnis kommt es zu einer Interessensabwägung, ob es dem Dienstgeber noch zumutbar ist oder nicht, den Dienstnehmer weiter zu beschäftigen.

Über die Feinheiten, die etwa da auch davon abhängen, ob bzw. wie sich der Betriebsrat zum Kündigungswunsch des Dienstgebers geäußert hat, können wir Sie persönlich beraten.

Abgesehen von der Sozialwidrigkeit, gibt es die „Motivkündigung“. Hier handelt es sich um bedeutende Anfechtungsgründe, weil der Dienstnehmer, wenn die Kündigung aufgrund eines „pönalisierten Motivs“ erfolgt ist, stets mit seiner Anfechtungsklage durchdringt. Eine solche Motivkündigung kann darin liegen, dass der Dienstgeber den Dienstnehmer kündigt, weil dieser berechtigte Ansprüche geltend macht (z.B. Überstundenzahlungen verlangen, die ihm vorenthalten werden). Auch eine geplante Betriebsratsgründung und damit in Zusammenhang stehende Umstände können eine Motivkündigung darstellen.

Der Vollständigkeit halber sei noch darauf hingewiesen, dass es noch andere Kündigungsgründe gibt, die im Gleichbehandlungsgesetz oder in der allgemeinen Sittenwidrigkeit ihren Ursprung finden.

Warum sollte ich eine Rechtsanwalt um Rat fragen?

Die Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung und wird rechtswirksam, wenn sie auch nur in die Sphäre des Empfängers gelangt (etwa Postkasten, der ausgehoben wird etc). Die Kündigung ist nicht formpflichtig. Es genügt daher eine mündliche Kündigung oder unter Umständen sogar eine SMS. Ab Zugang muss die Anfechtung, vereinfacht ausgedrückt, innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Es handelt sich um eine Frist, die unbedingt einzuhalten ist. Wenn Sie die Kündigung nicht rechtzeitig anfechten oder sie die falschen Einwände vorbringen, kann Ihnen dieser Fehler mehrere tausend Euro kosten! Lassen Sie sich daher unbedingt beraten!

Nach Zugang einer Kündigung sollten Sie rasch unseren anwaltlichen Rat suchen. Wir können Ihnen kurzfristige Beratungstermine anbieten und Sie aufgrund unserer langjährigen Erfahrung bestmöglich bei einem möglicherweise notwendigen Gerichtsverfahren vertreten.

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